— Information & Ratgeber

Behandlungs-pflege nach SGB V

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen sämtliche behandlungspflegerischen Maßnahmen fachgerecht, hygienisch und nach aktuellen medizinischen Standards durch – direkt bei Ihnen zu Hause.

umfasst alle medizinisch‑pflegerischen Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden und der Sicherung des Behandlungsziels dienen. Sie wird von der Krankenkasse übernommen und ist ein zentraler Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.

Medikamentengabe

Wir übernehmen das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, kontrollieren Dosierungen und achten auf Wechselwirkungen. Dies gehört zu den typischen verordnungsfähigen Maßnahmen der Behandlungspflege.

Injektionen

Ob Insulin, Heparin oder andere subkutane Injektionen – unsere Pflegefachkräfte führen alle ärztlich verordneten Injektionen sicher und korrekt durch.

Wundversorgung

Professionelle Versorgung akuter und chronischer Wunden, inklusive Verbandwechsel, Dekubitusbehandlung und postoperativer Wundpflege nach medizinischen Standards.

Monitoring

Regelmäßige Kontrolle von Vitalparametern wie Blutdruck, Puls, Atemfrequenz oder Blutzucker – wichtig zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels.

Portversorgung

Spülung, Pflege und Überwachung von Portsystemen zur sicheren Infusions‑ oder Medikamententherapie. Diese Leistung gehört zu den anerkannten Spezialmaßnahmen der Behandlungspflege.

Tracheostoma-Versorgung

Pflege, Reinigung, Absaugung und Kanülenmanagement bei Tracheostoma – eine Spezialleistung, die nur von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden darf.

Rechtsgrundlage & Kostenübernahme

Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Sie wird ärztlich verordnet (Verordnung häuslicher Krankenpflege, Muster 12) und kann sowohl kurzfristig als auch langfristig erfolgen – je nach medizinischer Notwendigkeit.

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